Neue Corona-Verordnung ab 18.01.2022

Für den Lahn-Dill-Kreis gelten ab dem 18.01.2022 auf Grund §27 CoSchuV und der Überschreitung einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 besondere Regeln.

Der Zutritt zu den Innenräumen von Sport- und Freizeitstätten ist nur mit „2G-plus“ möglich. In den Gebäuden besteht Maskenpflicht, die lediglich bei der unmittelbaren Sportausübung nicht gilt.

Definition und Zugangsregeln bei 2G-Plus auf Basis der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie des Paul Ehrlich-Instituts (PEI):

#  Doppelt geimpft und getestet

#  Genesen und getestet

#  Dreifach geimpft (geboostert)

#  Genesen und doppelt geimpft

#  Doppelt geimpft und genesen (Neu)

#  Geimpft, genesen, geimpft (Neu)

#  Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung) (Neu)

#  Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests) (Neu)

#  Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung) (Neu)

#  Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, mit Testheft